Entwicklungs- und Arbeitsfördergesellschaft

 

(Veranstalter)

 

 

Alt Ruppiner Allee 75

16816 Neuruppin

Tel.: 03391/45670

Fax: 03391/456720

E-Mail: ean.ruppin@t-online

Internet: www.ean-neuruppin.de

 

 

Haben Sie während der Veranstaltung Fragen?

 

 

Wir helfen Ihnen gern im

 

 

Organisationsbüro

oder

unter der Rufnummer:

 

 

0175 / 4 87 74 91

 

 

 

Wir begrüßen Sie zum 29. Oldiebasar vom

10. November (00:00 Uhr) bis 11. November 2012 (13:00 Uhr) in Neuruppin

 

 

Eintritt für Besucher ab 14 Jahre                 pro Tag                                                      5,00 €

Auf Verlangen der Ordnungskräfte auf dem Marktgelände, ist die Eintrittskarte vorzuzeigen. Im Falle der Weigerung wird der Zutritt verwehrt.

 

 

Händlergebühren (für Gesamtzeitraum, inkl. Fahrer):

Standlänge/angefangenem lfd. Meter

bei einer Standtiefe von bis zu                                                5 m                                       8,00 €

 

Von Händlern, die bereits vor Eröffnung des Marktes widerrechtlich einen Platz belegt haben, wird eine  Reservierungsgebühr in Höhe von 20,00 €/Tag zusätzlich kassiert.

 

 

Stromanschluss:                                                   pauschal inkl. Verbrauch                  20,00 €

(solange freie Anschlüsse vorhanden sind)

 

 

Quittungsbelege:         erhalten Sie bei Bedarf im Organisationsbüro

 

 

Achtung!

Bei Betreten/Befahren des Platzes gilt die HO, die auf den Plakaten visualisiert ist.

Für den Verkauf von Imbissprodukten und Getränken jeglicher Art benötigen Sie einen gesonderten Händlervertrag. Darüber hinaus ist für den Ausschank alkoholischer Getränke, wozu auch Glühwein gehört, beim Gewerbeamt gemäß § 12 des Gaststättengesetzes eine Gestattungsgebühr von 20,00 Euro pro Tag zu entrichten. Sowohl wir als Veranstalter als auch das Gewerbeamt kontrollieren die Einhaltung dieser Bestimmungen.

Verstöße werden von uns mit hohen Strafen, ggf. auch mit einem Platzverweis geahndet.

 

Ebenso sind das Angebot, der Verkauf und das Tragen nazistischer Kleidung und Symbole, die öffentliche Verwendung einschlägiger Parolen und Lieder nicht gestattet und werden von uns zur Anzeige gebracht.

 

Informieren Sie sich deshalb in Ihrem eigenen Interesse im Vorfeld in unserem Organisationsbüro über die konkreten Bedingungen!

 

Lesen Sie bitte auch unsere Hinweise auf der Rückseite!

 

 

 

 

Bitte befolgen Sie die Anweisungen unseres Personals!

 

Für eventuelle Schäden, die durch Missachtung unserer Ausschilderungen, Absperrungen und Anweisungen entstehen, übernehmen wir keinerlei Haftung.

 

-          Toiletten finden Sie rund um den Händlerplatz. Die Nutzung der Trockentoiletten ist kostenfrei.

-          Links vom Gebäude der „Ländlichen Erwachsenenbildung“ befindet sich eine Entnahmestelle für Trinkwasser. Die Entnahme ist für Sie ebenfalls kostenfrei.

-      Händler, die mit ihrem Fahrzeug das Gelände während der Veranstaltung vorübergehend verlassen möchten, melden sich bitte vorher im Organisationsbüro, um eine nochmalige Entrittsgeldforderung auszuschließen.

-          Besuchereintrittskarten verlieren bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes generell ihre Gültigkeit!

-          Für das Aufladen erworbener, schwer transportierbarer Teile ist gegen Hinterlassung eines Pfandgeldes im Organisationsbüro auch Besuchern das Befahren der Händlerfläche kurzzeitig möglich.

 

Vielen Dank für Ihren Besuch und angenehme Heimreise!

 

Wir freuen uns, Sie im nächsten Jahr vom

08. bis 10. November 2013

wieder auf dem Teilemarkt in Neuruppin begrüßen zu können.

 

Bitte verlassen Sie das Gelände auf den mit „Ausfahrt“ gekennzeichneten Wegen!

 

 

 

 

 

Hausordnung

Oldiebasar auf dem Gelände des Oberstufenzentrums

 

 § 1 Geltungsbereich

 

Für den Zeitraum der Durchführung des Oldiebasars von Freitag, den 09.11.2012, 14.00 Uhr bis Sonntag, den 11.11.2012, 15.00 Uhr während und nach der Veranstaltung, einschließlich sämtlicher Zugänge, beginnend an der Einzäunung des Basars.

  

§ 2 Aufenthalt

 

Im Gelände dürfen sich nur Personen aufhalten, die eine gültige bezahlte Eintrittskarte oder eine gültig bezahlte Händlerkarte mit sich führen.

  

§ 3 Eingangskontrollen

 

Jeder Besucher ist nach Betreten des Geländes verpflichtet, den Kontrolleuren der EAN (erkennbar durch Mitarbeiterausweise), dem Sicherheitsdienst und auf Verlangen auch der Polizei, seine Einlassberechtigung unaufgefordert vorzuzeigen. Im Falle der Weigerung wird der Zutritt verwehrt. Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können, und Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder ihre Zustimmung zur Durchsuchung verweigern, werden zurück gewiesen und am Betreten des Geländes gehindert. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

 

Der durch die EAN eingesetzte Sicherheitsdienst ist berechtigt, Personen daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund

 

·         Alkohol- oder Drogenkonsums,

·         Mitführens von Waffen,

·         von nationalsozialistischem oder politischem Propagandamaterial,

·         Feuerwerkskörpern, Leuchtkugeln, Rauchbomben oder anderen pyrotechnischen Gegenständen

·         alkoholischer Getränke aller Art sowie

·         gefährlichen oder feuergefährlichen Sachen

 

ein Sicherheitsrisiko darstellen.

 

Der Sicherheitsdienst ist mit Zustimmung der Person berechtigt, Bekleidungsstücke und mitgeführte Behältnisse auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel zu durchsuchen.

 

 

   

§ 4 Verhalten auf dem Gelände

 

Alle Personen, die das Gelände betreten, haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird.

 

Alle Personen, die das Gelände betreten, haben den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, des Sicherheitsdienstes, des Rettungsdienstes sowie der verantwortlichen Mitarbeiter des Veranstalters Folge zu leisten.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig diese Anordnung nicht befolgt, kann vom Veranstalter (EAN- Frau Goldschmidt), vom Sicherheitsdienst oder der Polizei vom Festgelände verwiesen werden.

 

Alle Personen, die das Gelände betreten sind aufgefordert, Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse nicht achtlos wegzuwerfen, sondern in den auf dem Gelände stehenden Abfallbehältern zu entsorgen.

 

Hunde sind stets an der Leine zu führen, dies gilt auf dem gesamten Gelände.

 

 § 5 Haftung

 

Für entstandene Schäden, die durch Missachtung unserer Ausschilderungen, Absperrungen und Anweisungen entstehen, übernehmen wir keinerlei Haftung. In jedem Fall sollten Sie sich aber persönlich im Organisationsbüro – auf dem Händlerplatz A- oder unter 0175/ 4877491- melden.

 

§ 6 Zuwiderhandlungen

 

Die Ahndungen von Ordnungswidrigkeiten richten sich nach den örtlichen Polizeiverordnungen.

 

Die Rechte des Veranstalters im Bezug auf Anwendung des Hausrechtes bleiben unberührt.

 

Es kann gegen Personen, die dieser Veranstaltungsordnung zuwider handeln oder durch ihr Verhalten die Sicherheit und Ordnung der Veranstaltung beeinträchtigen oder gefährden, ein Hausverbot erteilt werden.

 

§ 7 Inkrafttreten

 

Die Veranstaltungsordnung tritt am 10. November 2012 für jedermann verbindlich in Kraft.

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