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Entwicklungs- und Arbeitsfördergesellschaft
(Veranstalter)
Alt Ruppiner Allee 75
16816 Neuruppin
Tel.: 03391/45670
Fax: 03391/456720
E-Mail: ean.ruppin@t-online
Internet: www.ean-neuruppin.de
Haben Sie während der Veranstaltung Fragen?
Wir helfen Ihnen gern im
oder
unter der Rufnummer:
0175
/ 4 87 74 91
Wir begrüßen Sie zum 29. Oldiebasar vom
10. November (00:00 Uhr) bis 11. November 2012 (13:00
Uhr) in Neuruppin
Eintritt für Besucher ab 14 Jahre
pro Tag
5,00
€
Auf Verlangen der
Ordnungskräfte auf dem Marktgelände, ist die Eintrittskarte vorzuzeigen. Im
Falle der Weigerung wird der Zutritt verwehrt.
Händlergebühren (für Gesamtzeitraum, inkl. Fahrer):
Standlänge/angefangenem lfd.
Meter
bei einer
Standtiefe von bis zu
5
m
8,00 €
Von Händlern, die bereits vor Eröffnung des Marktes
widerrechtlich einen Platz belegt haben, wird eine Reservierungsgebühr in Höhe von 20,00 €/Tag zusätzlich kassiert.
Stromanschluss:
pauschal
inkl. Verbrauch 20,00 €
(solange freie Anschlüsse
vorhanden sind)
Quittungsbelege: erhalten
Sie bei Bedarf im Organisationsbüro
Achtung!
Bei Betreten/Befahren des Platzes gilt die HO, die auf
den Plakaten visualisiert ist.
Für den Verkauf
von Imbissprodukten und Getränken jeglicher Art benötigen Sie einen
gesonderten Händlervertrag. Darüber hinaus ist für den Ausschank alkoholischer
Getränke, wozu auch Glühwein gehört, beim Gewerbeamt gemäß § 12 des
Gaststättengesetzes eine Gestattungsgebühr von 20,00 Euro pro Tag zu
entrichten. Sowohl wir als Veranstalter als auch das Gewerbeamt kontrollieren
die Einhaltung dieser Bestimmungen.
Verstöße werden von uns mit hohen Strafen, ggf. auch
mit einem Platzverweis geahndet.
Ebenso sind das Angebot, der Verkauf und das Tragen
nazistischer Kleidung und Symbole, die öffentliche Verwendung einschlägiger
Parolen und Lieder nicht gestattet und werden von uns zur Anzeige gebracht.
Informieren
Sie sich deshalb in Ihrem eigenen Interesse im Vorfeld in unserem
Organisationsbüro über die konkreten Bedingungen!
Lesen Sie bitte auch unsere Hinweise auf der
Rückseite!
Bitte
befolgen Sie die Anweisungen unseres Personals!
Für
eventuelle Schäden, die durch Missachtung unserer Ausschilderungen,
Absperrungen und Anweisungen entstehen, übernehmen wir keinerlei Haftung.
-
Toiletten finden Sie rund um den
Händlerplatz. Die Nutzung der Trockentoiletten ist kostenfrei.
-
Links vom Gebäude der „Ländlichen Erwachsenenbildung“
befindet sich eine Entnahmestelle für Trinkwasser. Die
Entnahme ist für Sie ebenfalls kostenfrei.
- Händler, die mit
ihrem Fahrzeug das Gelände während der Veranstaltung vorübergehend
verlassen möchten, melden sich bitte vorher im Organisationsbüro, um eine
nochmalige Entrittsgeldforderung auszuschließen.
-
Besuchereintrittskarten
verlieren bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes generell ihre Gültigkeit!
-
Für das Aufladen erworbener, schwer transportierbarer Teile
ist gegen Hinterlassung eines Pfandgeldes im Organisationsbüro auch Besuchern
das Befahren der Händlerfläche kurzzeitig möglich.
Vielen
Dank für Ihren Besuch und angenehme Heimreise!
Wir
freuen uns, Sie im nächsten Jahr vom
08. bis 10. November 2013
wieder auf dem Teilemarkt in Neuruppin begrüßen zu können.
Bitte
verlassen Sie das Gelände auf den mit „Ausfahrt“
gekennzeichneten Wegen!
Hausordnung
Oldiebasar
auf dem Gelände des Oberstufenzentrums
§ 1 Geltungsbereich
Für
den Zeitraum der Durchführung des Oldiebasars von Freitag, den 09.11.2012,
14.00 Uhr bis Sonntag, den 11.11.2012, 15.00 Uhr während und nach der Veranstaltung,
einschließlich sämtlicher Zugänge, beginnend an der Einzäunung des Basars.
§ 2 Aufenthalt
Im
Gelände dürfen sich nur Personen aufhalten, die eine gültige bezahlte
Eintrittskarte oder eine gültig bezahlte Händlerkarte mit sich führen.
§ 3 Eingangskontrollen
Jeder Besucher ist nach
Betreten des Geländes verpflichtet, den Kontrolleuren der EAN (erkennbar durch
Mitarbeiterausweise), dem Sicherheitsdienst und auf Verlangen auch der Polizei,
seine Einlassberechtigung unaufgefordert vorzuzeigen. Im Falle der Weigerung
wird der Zutritt verwehrt. Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht
nachweisen können, und Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder ihre
Zustimmung zur Durchsuchung verweigern, werden zurück gewiesen und am Betreten
des Geländes gehindert. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf
Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
Der
durch die EAN eingesetzte Sicherheitsdienst ist berechtigt, Personen daraufhin
zu untersuchen, ob sie aufgrund
·
Alkohol-
oder Drogenkonsums,
·
Mitführens
von Waffen,
·
von
nationalsozialistischem oder politischem Propagandamaterial,
·
Feuerwerkskörpern,
Leuchtkugeln, Rauchbomben oder anderen pyrotechnischen Gegenständen
·
alkoholischer
Getränke aller Art sowie
·
gefährlichen
oder feuergefährlichen Sachen
ein
Sicherheitsrisiko darstellen.
Der
Sicherheitsdienst ist mit Zustimmung der Person berechtigt, Bekleidungsstücke
und mitgeführte Behältnisse auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel zu
durchsuchen.
§ 4 Verhalten auf dem
Gelände
Alle
Personen, die das Gelände betreten, haben sich so zu verhalten, dass kein
anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar –
behindert oder belästigt wird.
Alle
Personen, die das Gelände betreten, haben den Anordnungen der Polizei, der
Feuerwehr, des Sicherheitsdienstes, des Rettungsdienstes sowie der
verantwortlichen Mitarbeiter des Veranstalters Folge zu leisten.
Wer
vorsätzlich oder fahrlässig diese Anordnung nicht befolgt, kann vom
Veranstalter (EAN- Frau Goldschmidt), vom Sicherheitsdienst oder der
Polizei vom Festgelände verwiesen werden.
Alle Personen, die das
Gelände betreten sind aufgefordert, Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere
Behältnisse nicht achtlos wegzuwerfen, sondern in den auf dem Gelände stehenden
Abfallbehältern zu entsorgen.
Hunde
sind stets an der Leine zu führen, dies gilt auf dem gesamten Gelände.
§ 5 Haftung
Für entstandene Schäden, die durch Missachtung unserer
Ausschilderungen, Absperrungen und Anweisungen entstehen, übernehmen wir
keinerlei Haftung. In jedem Fall sollten Sie sich aber persönlich im
Organisationsbüro – auf dem Händlerplatz A- oder unter 0175/ 4877491- melden.
§ 6 Zuwiderhandlungen
Die
Ahndungen von Ordnungswidrigkeiten richten sich nach den örtlichen
Polizeiverordnungen.
Die
Rechte des Veranstalters im Bezug auf Anwendung des Hausrechtes bleiben
unberührt.
Es
kann gegen Personen, die dieser Veranstaltungsordnung zuwider handeln oder
durch ihr Verhalten die Sicherheit und Ordnung der Veranstaltung
beeinträchtigen oder gefährden, ein Hausverbot erteilt werden.
§ 7 Inkrafttreten
Die
Veranstaltungsordnung tritt am 10. November 2012 für jedermann verbindlich
in Kraft.